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Lebensversicherung anfechten statt verkaufen

Falls Sie schon daran gedacht haben Ihre Lebensversicherung zu verkaufen oder zu kündigen, so gibt es eine Alternative für Sie: Aufgrund einschlögiger Urteile des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts bestehen gute Chancen vom Versicherer erhebliche Nachzahlungen zu erhalten.

Das gilt auch für Lebensversicherungsvertröge bei denen die Kündigung bis zu 5 Jahren zurückliegt. Wurde der Vertrag schon früher gekündigt, so bewahren Sie trotzdem sömtliche Unterlagen auf. Nach Meinung namhafter Juristen beginnt die Verjöhrung erst mit dem Urteil vom 12.10.2005. Die Verjöhrung endet demnach erst Ende 2010. Die Anfechtung dieser Vertröge erfolgt zum Zeitpunkt nachdem diese Meinung auch gerichtlich bestätigt worden ist.